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Willkommen zur Inbetriebnahmefeier der Freiflächen-Photovoltaikanlage Örlinger Tal

Wir freuen uns, Sie zur offiziellen Inbetriebnahme unserer PV-Anlage im Örlinger Tal zu begrüßen.

Wir freuen uns auf Sie!

Am Freitag, den 21. November 2025 laden wir Sie herzlich zur Inbetriebnahmefeier unserer Freiflächen-Photovoltaikanlage im Örlinger Tal ein. Die Anlage mit 9072 Modulen liefert Strom für bis zu 1700 Ulmer Haushalte und spart so pro Jahr 3200 Tonnen CO2 ein. Nutzen Sie die Gelegenheit, mehr über die klimafreundliche Energieversorgung der Zukunft zu erfahren.

Weitere Informationen zu unserer Freiflächen-Photovoltaikanlage finden Sie hier.

Anfahrt und Parken

Die Veranstaltung findet im Reitclub Ulm-Böfingen statt. Von dort gehen wir gemeinsam zur symbolischen Inbetriebnahme an die Freiflächen-Photovoltaikanlage. Vor Ort stehen Parkmöglichkeiten zur Verfügung.

Adresse:

Reitclub Ulm-Böfingen e.V.

Örlingen 1, 89081 Ulm

Agenda

10.00 Uhr

Beginn der Inbetriebnahmefeier

Eintreffen der Gäste im Reitclub Ulm-Böfingen

10.10 Uhr

Begrüßung und Einblicke in das Projekt

Klaus Eder, SWU Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH und Martin Ansbacher, Oberbürgermeister Stadt Ulm

10.35 Uhr

Kurzer Fußmarsch zur Fläche

10.50 Uhr

Fototermin und symbolische Inbetriebnahme

11.05 Uhr

Gemeinsamer Austausch und Ausklang mit Häppchen und Drinks

Zeit für Fragen

Wir freuen uns darauf, unseren ersten PV-Park mit Ihnen zu feiern!

Fläche vor Baubeginn

Bauphase

Fertiggestellte Freiflächen-Photovoltaikanlage

Compliance-Regelung

(*) Viele Unternehmen und Organisationen haben interne Compliance-Vorschriften, die festlegen, wann eine Einladung angenommen werden darf. Wir bitten Sie, diese Einladung auf die für Sie geltenden Vorschriften und Verhaltensregeln zu prüfen. Bei dieser Veranstaltung wird eine Verpflegung gereicht, die den Wert von 50 €/Person nicht übersteigt.

Im Übrigen wollen wir Sie darüber informieren, dass die SWU für die Sachzuwendungen den § 37 b EStG anwendet. Die pauschale Lohn- bzw. Einkommensteuer wird von der SWU übernommen und entbindet den Zuwendungsempfänger von einer eigenen Deklaration im Rahmen der Steuerveranlagung.